Tipps und Infos

Wir wollen Ihnen mit unseren Energiespartipps hilfreiche Anregungen geben.

Auf den angegeben Informationsplattformen können Sie viel Wissenswertes und Interessantes zum Thema Energie und Einsparung erfahren.

 


Regelmäßige Artikel des AKEU im Weyarner Gmoablattl

Lesen Sie unsere Artikel auch in vergangenen Gmoablattl.

Alle finden Sie auf der Weyarn Homepage unter
Gmoablattl-Archiv - Gemeinde Weyarn (gemeinde-weyarn.de)

 


Umfassende Steuererleichterungen für Photovoltaikanlagen

Bislang war die Installation einer eigenen Dachflächen-Photovoltaik (PV)-Anlage durch bürokratische Hürden, insbesondere durch die damit verbundenen steuerlichen Pflichten erschwert.

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Neues Förderprogramm des BAFA (seit 1.1.2020) für

Heizen mit erneuerbaren Energien

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) hat mit Beginn des Jahres 2020 ein Förderprogramm mit verbesserten Förderkonditionen aufgelegt:

 

Heizen mit erneuerbaren Energien

Profitieren können Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Kommunen, Unternehmen und andere juristische Personen, wenn sie in ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen. Gefördert werden:

  • Solarthermieanlagen
  • Biomasseanlagen
  • Effiziente Wärmepumpenanlagen
  • Hybridheizungen
  • „Renewable Ready" Gas-Brennwertheizungen
  • Austauschprämie für Ölheizungen

Achtung: Beim BAFA häufen sich derzeit die Anfragen nach dieser vorteilhaften Förderung. Es ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.

 

Eine Tabelle der möglichen Fördersätze finden Sie hier:

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BAFA - Fördersätze ab 1.1.2020
Fördersätze_2020.pdf
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Wie bisher müssen Vorhaben bei dem BAFA beantragt und von ihm genehmigt werden, bevor mit den Arbeiten begonnen werden kann (Ausnahme: Planungsarbeiten). Die Beihilfe wird gegen Nachweis der durchgeführten Maßnahmen gezahlt. Unter bestimmten Umständen ist eine Kombination mit anderen Fördermitteln (z.B. KfW) möglich – nicht jedoch mit der kürzlich eingeführten „Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden” (siehe dort).

 

Alles über die Förderung zum Heizen mit erneuerbaren Energien finden Sie unter:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/heizen_mit_erneuerbaren_energien_node.html

 

Einen Überblick über die jeweiligen Voraussetzungen für eine Förderung der einzelnen Anlagentypen durch das BAFA finden Sie in den folgenden PDF-Dateien. Die darin enthaltenen Links führen direkt auf die zugehörigen BAFA – Seiten.

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Förderungsmöglichkeiten - Übersicht
Übersicht.pdf
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Wie und wo sind Anträge zu stellen?
Antragstellung.pdf
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Voraussetzungen für Solarthermie - Anlagen
Solarthermie.pdf
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Voraussetzungen für Wärmepumpen - Anlagen
Wärmepumpenanlagen.pdf
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Voraussetzungen für Gas-Hybridheizungs - Anlagen
Gas-Brennwertheizungen.pdf
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Weitere Informtionen zu förderfähigen Anlagen
Informationen.pdf
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Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigung.pdf
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Kontakt zum BAFA
Kontakt.pdf
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Voraussetzungen für Biomasse - Anlagen
Biomasseanlagen.pdf
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Voraussetzungen für Hybridheizungs - Anlagen
Hybridheizungen.pdf
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Voraussetzungen für eine Öl-Austauschprämie
Öl-Austauschprämie.pdf
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Steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen

(seit 1. Januar 2020)

Das neue "Bundes-Klimaschutzgesetz" vom Dezember 2019 verbessert u.a. die Förderung von Sanierungsmaßnahmen in Wohngebäuden durch Abzüge von derEinkommensteuer.

 

Hier vorab die wichtigsten Informationen:

  • Gefördert werden ausschließlich selbst genutzte Eigenheime.
  • Die Immobilie muss zum Zeitpunkt der Maßnahme mindestens 10 Jahre alt sein.
  • Alle Maßnahmen müssen nach dem 1.1.2020 begonnen und vor dem 31.12.2030 abgeschlossen werden.
  • Die Förderung bezieht sich auf ein einzelnes Objekt (nicht auf eine bestimmte Person).
  • Es können auch mehrere Maßnahmen für das selbe Objekt gefördert werden.
  • Die Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden (Eigenleistungen werden nicht gefördert).
  • Auch die Nebenkosten (Beratung, Anträge, Bescheinigungen) werden gefördert.

 

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
  • Austausch von Fenstern und Außentüren gegen solche mit besserer Wärmedämmung
  • Erneuerung oder Austausch von Lüftungsanlagen
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als 2 Jahre sind
  • Einbau von digitalen Systemen zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

Maximale Höhe der Förderung:

  • Pro Objekt (Immobilie) maximal 40 000 € Steuer-Ermäßigung.
  • In den beiden ersten Jahren je 7% der Aufwendungen, höchstens je 14 000 €
  • Im dritten Jahr 6 % der Aufwendungen, höchstens 12 000 €

Weitere Informationen in den folgenden Erläuterungen des AKEU und im "Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht" (Achtung - Artikel 2 tritt erst am 1.1.2021 in Kraft!) :

Download
Erläuterungen des AKEU zu § 35 c
Information zu §35c.pdf
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Download
Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
Umsetzung.pdf
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Weitere Tipps:

Download
Schein und Sein im Heizungskeller
Tipp der Verbraucherzentrale Bayern
Heiz-Check.pdf
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Download
Wege in ein energieffizientes Zuhause
Energieeffizientes-zuhause.pdf
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Noch mehr Tipps gibt es beim Umweltbundesamt unter:

https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag

Dort findet man u.a. auch einen CO2 - Rechner