Wir wollen Ihnen mit unseren Energiespartipps hilfreiche Anregungen geben.
Auf den angegeben Informationsplattformen können Sie viel Wissenswertes und Interessantes zum Thema Energie und Einsparung erfahren.
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Alle finden Sie auf der Weyarn Homepage unter
Gmoablattl-Archiv - Gemeinde Weyarn (gemeinde-weyarn.de)
Bislang war die Installation einer eigenen Dachflächen-Photovoltaik (PV)-Anlage durch bürokratische Hürden, insbesondere durch die damit verbundenen steuerlichen Pflichten erschwert.
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) hat mit Beginn des Jahres 2020 ein Förderprogramm mit verbesserten Förderkonditionen aufgelegt:
Heizen mit erneuerbaren Energien
Profitieren können Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Kommunen, Unternehmen und andere juristische Personen, wenn sie in ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen. Gefördert werden:
Achtung: Beim BAFA häufen sich derzeit die Anfragen nach dieser vorteilhaften Förderung. Es ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Eine Tabelle der möglichen Fördersätze finden Sie hier:
Wie bisher müssen Vorhaben bei dem BAFA beantragt und von ihm genehmigt werden, bevor mit den Arbeiten begonnen werden kann (Ausnahme: Planungsarbeiten). Die Beihilfe wird gegen Nachweis der durchgeführten Maßnahmen gezahlt. Unter bestimmten Umständen ist eine Kombination mit anderen Fördermitteln (z.B. KfW) möglich – nicht jedoch mit der kürzlich eingeführten „Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden” (siehe dort).
Alles über die Förderung zum Heizen mit erneuerbaren Energien finden Sie unter:
Einen Überblick über die jeweiligen Voraussetzungen für eine Förderung der einzelnen Anlagentypen durch das BAFA finden Sie in den folgenden PDF-Dateien. Die darin enthaltenen Links führen direkt auf die zugehörigen BAFA – Seiten.
Das neue "Bundes-Klimaschutzgesetz" vom Dezember 2019 verbessert u.a. die Förderung von Sanierungsmaßnahmen in Wohngebäuden durch Abzüge von derEinkommensteuer.
Hier vorab die wichtigsten Informationen:
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
Maximale Höhe der Förderung:
Weitere Informationen in den folgenden Erläuterungen des AKEU und im "Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht" (Achtung - Artikel 2 tritt erst am 1.1.2021 in Kraft!) :
Noch mehr Tipps gibt es beim Umweltbundesamt unter:
https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag
Dort findet man u.a. auch einen CO2 - Rechner