Neue Regelungen für "Balkonkraftwerke"

Vereinfachung für Steckersolargeräte durch das Solarpaket I - gemeindliche Solarsatzung außer Kraft gesetzt

Dank des neuen Solarpakets I des Bundes, das den Bau und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen entbürokratisieren und den Ausbau beschleunigen soll, wird der Einstieg in die Photovoltaik (PV) deutlich vereinfacht.

 

Um diesen bürokratischen Abbau konsequent zu unterstützen, entschied sich der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung 2025 mehrheitlich gegen eine erneute Anpassung und für die vollständige Aufhebung der gemeindlichen Solarsatzung zum 31.12.2025 (siehe Gmoablatt’l vom Januar 2026 Seite 14). Auslöser der Diskussion waren insbesondere die neuen gesetzlichen Erleichterungen für Steckersolargeräte („Balkonkraftwerke“).

 

Für diese kleinen PV-Anlagen gelten nun folgende Regeln: 

 

Leistungsfähigere PV-Anlage erlaubt

Erstmals definiert der Gesetzgeber den Begriff „Steckersolargerät“ klar und schafft gleichzeitig rechtliche Erleichterungen für Nutzer. Die Wechselrichter dieser PV-Anlagen dürfen eine maximale Ausgangsleistung von 800 Voltampere (VA) haben. Damit kann eine Energie von etwa 800 kWh pro Jahr erzeugt werden.

 

Es können an einen Stromzähler mehrere Wechselrichter gleichzeitig angeschlossen werden. Die Summe der Ausgangsleistungen darf aber 800 VA nicht überschreiten. Übersteigt die Ausgangsleistung 800 VA, verliert die Anlage ihren Status als Steckersolargerät. In diesem Fall muss sie nach den Regeln für große Solaranlagen von einem Fachbetrieb abgenommen und offiziell angemeldet werden.

 

Die maximal installierte Gesamtleistung der Solarmodule ist auf 960 Wp festgelegt, wenn das Steckersolargerät mit einem Haushaltsstecker (Schuko) ausgestattet ist. Die maximal installierte Gesamtleistung beträgt 2.000 Wp (2 kWp), wenn das Steckersolargerät mit einem speziellen Energievorrichtungs-Stecker versehen ist (z.B. Wieland-Stecker).

 

Sofortige Inbetriebnahme und einfachere Registrierung

Steckersolargeräte können nach dem Kauf direkt in Betrieb genommen und müssen erst danach angemeldet werden. Die Bundesnetzagentur hat die Registrierung stark vereinfacht und auf ganz wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt (Registrierung Bundesnetzagentur). Eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr erforderlich, da der Netzbetreiber von der Bundesnetzagentur informiert wird.

 

Digitale Stromzähler nicht verpflichtend

Die Inbetriebnahme neuer Steckersolargeräte soll nicht dadurch erschwert werden, dass zuvor ein Zweirichtungszähler (digitaler Stromzähler) eingebaut werden muss. Übergangsweise dürfen diese Anlagen weiterhin mit existierenden alten Zählern betrieben werden. Der Netzbetreiber hat vier Monate Zeit, um zu prüfen, ob ein neuer Stromzähler installiert werden muss oder nicht.

 

Einverständnis des Vermieters notwendig

Um Konflikte zwischen Mietern und Vermietern zu reduzieren, sind Steckersolaranlagen in den Katalog privilegierter Maßnahmen aufgenommen worden. Dies gewährt Mietern ein Recht auf die Installation und Nutzung, allerdings muss zuvor das Einverständnis des Vermieters eingeholt werden. Dieser darf seine Zustimmung nur dann verweigern, wenn die Installation für ihn unzumutbar wäre. Eine Ablehnung ohne Begründung oder nur aus optischen Gründen ist jedoch nicht zulässig.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gelten vergleichbare Regelungen, also gestärkte Ansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer im Verhältnis zur WEG.

 

Produktnorm sorgt für Sicherheit

Im Dezember 2025 wurde weltweit erstmalig eine Produktnorm für Steckersolargeräte veröffentlicht. Hersteller und Prüflabore können jetzt entsprechend produzieren und prüfen und dürfen ihre Produkte mit dem Prädikat „gemäß VDE 0126-95“ kennzeichnen.

 

Wichtige Hinweise

Für die Installation und den Betrieb von Steckersolargeräten müssen die allgemein anerkannten Regeln der Technik (Elektronormen) eingehalten werden. Es ist wichtig, dass Steckersolargeräte nur an fest installierten Steckdosen angeschlossen werden – bitte keine Verlängerungskabel oder Mehrfachsteckdosen benutzen!

 

Arbeitskreis Energie und Umwelt (energiewende-weyarn.de)